Industrie verpflichtet sich zur Torfminderung

Der Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung sieht Maßnahmen vor, um die Verwendung von Torf in Hobbyerden und Kultursubstraten zu reduzieren. Mit einer Selbstverpflichtung unterstützt der Industrieverband Garten (IVG) e.V. zusammen mit der Gütegemeinschaft Substrate für Pflanzen e.V. (ggs) die Ziele der Bundesregierung, indem sich die Branche verpflichtet, bis 2025 den Anteil von anderen Ausgangsstoffen als Torf in Hobbyerden auf 50 Prozent und bei Kultursubstraten auf 20 Prozent zu erhöhen. Diese Zielwerte konnten bereits erreicht werden.

In einem zweiten Schritt sollen die Anteile von anderen Ausgangsstoffen ab 2030 auf 70 Prozent bei Hobbyerden und auf 30 Prozent bei Kultursubstraten gesteigert werden. Diese Zielvorstellungen betreffen ausschließlich Produkte für den deutschen Markt.

Ziele der Selbstverpflichtung

Die erfolgreiche Umsetzung dieser Maßnahmen stellt eine große Herausforderung für die Branche dar und ist nur zu erreichen, wenn bestimmte Rahmenbedingungen von Politik und Verwaltung erfüllt werden. Eine weitere Steigerung der Quote ab 2030 ist denkbar, wenn wesentliche Forderungen aus dieser Selbstverpflichtung von der Politik umgesetzt worden sind, die Verfügbarkeit anderer Ausgangsstoffe gesteigert und die Akzeptanz für die veränderten Hobbyerden und Kultursubstrate beim Anwender geschaffen wurde. Da dieses Ziel nur gemeinsam erreicht werden kann, ist ein enger Dialog zwischen der Erdenindustrie und dem federführenden Ministerium erforderlich.

Aktuelle Produktionsmengen

In der Auswertung für das Produktionsjahr 2022 zeigt sich, dass die Branche in Deutschland gut 8 Millionen m³ Substrate produziert hat. Für den deutschen Markt sind davon etwa 3,8 Millionen m³ im Segment der Blumenerden und etwa 2 Millionen m³ als Profisubstrate abgesetzt worden. Der Rest, darunter 1,4 Millionen m³ Profisubstrate, floss in den Export. Die Produktionsmenge für den deutschen Markt beinhaltet 1 Mio. m³ komplett torffreie Blumenerden für Hobbyanwender sowie 100.000 m³ komplett torffreie Profisubstrate für den Erwerbsgartenbau.

Betrachtet man den Einsatz der verschiedenen Substratausgangsstoffe, ergibt sich folgendes Bild: Insgesamt wurden im Jahr 2022 5,8 Millionen m³ Torf für die Substratproduktion eingesetzt. Davon stammt etwa die Hälfte aus dem Import. Der Anteil an Torf in Blumenerden für den deutschen Markt ist auf 43 Prozent gesunken in Kultursubstraten auf 77 Prozent. Die Ziele der Selbstverpflichtung für das Jahr 2025 sind damit bereits erfüllt.

Es ist davon auszugehen, dass die Geschwindigkeit der Reduzierung abnehmen wird, da die Substrate weiterhin allen qualitativen und rechtlichen Anforderungen entsprechen müssen und im Erwerbsgartenbau die Kultursicherheit erhalten bleiben muss. Auch die Verfügbarkeit der Torfersatzprodukte wird mit zunehmender Nachfrage ein limitierender Faktor.

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Selbstverpflichtung Torfminderung

Zielvereinbarung

Aufträge an die Politik

  • Marktzugang und Konkurrenzsituation: Deutsche Produkte müssen konkurrenzfähig bleiben. Deutschen Herstellern dürfen aus der Torfminderung keine Nachteile entstehen.
  • Import anderer Ausgangsstoffe: Keine Benachteiligung von Importstoffen gegenüber heimischen Rohstoffen.
  • Düngemittelverordnung: Erhöhung der Toleranzen für Nährstoffe und den pH-Wert, um der zum Teil höheren mikrobiellen Belebung Rechnung zu tragen.
  • EU-Düngeprodukteverordnung: Berücksichtigung mindestens aller gängigen Ausgangsstoffe für die Produkte der Substratindustrie. Anpassung der Hygieneparameter an die erwünschte mikrobielle Belebung der Substrate.
  • Reduzierung der Konkurrenzsituation durch das EEG: Vorrang einer stofflichen Nutzung vor einer thermischen Nutzung.
  • Vereinfachte Kompostnutzung: Grüngutabfälle bevorzugt zur Herstellung von Substratkompost zur Verfügung stellen und Substratherstellern den Bau von eigenen Kompostierungsanlagen erleichtern.
  • Agrarförderung: Aufnahme von Paludikulturen in die Agrarförderung zur Minimierung der Risiken für den Landwirt.
  • Verbesserter Zugang zu Nadelholz: Bevorzugter Zugang zu Nadelholz und Nadelholzrinde aus staatlichen Forsten.
  • Standortsicherung: Baurechtlicher Bestandsschutz für die Produktionsstätten der Substrathersteller auch im Außenbereich.
  • Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben.