Genehmigungsverfahren

Verantwortungsvoller Umgang mit einer wertvollen Ressource

In Deutschland ist eine Torfgewinnung nur nach einem umfangreichen Genehmigungsverfahren möglich, das sämtliche Beeinträchtigungen untersucht. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung und der artenschutzrechtlichen Prüfung werden Flora (Pflanzen) und Fauna (Tiere) auf der betroffenen Fläche im Laufe definierter Zeiträume erfasst. Neben hydrologischen Untersuchungen (Wasserhaushalt) werden, soweit sich im Einflussbereich Anlieger befinden, auch Gutachten zur Lärm- und Staubemission erstellt. Auf Grundlage aller Erfassungen werden Maßnahmen zur Kompensation für Natur und Landschaftsbild ermittelt. Je nach Ausgang der Untersuchungen, wird der Antrag für den Flächenzuschnitt gestellt, bei dem das Umfeld so gering wie möglich beeinträchtigt wird.

Das Verfahren beginnt in der Regel mit dem sogenannten Scopingtermin, zu dem alle Betroffenen eingeladen werden, um den Untersuchungsumfang (siehe oben) festzulegen. Genehmigungsverfahren finden unter Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Die meisten Torfgewinnungsflächen befinden sich in raumordnerisch dafür vorgesehenen Vorranggebieten. Es ist aber auch möglich, außerhalb von Vorranggebieten, z.B. nach einem Raumordnungs- oder einem Zielabweichungsverfahren (schließt Planungslücken in Einzelfällen), Genehmigungen zu bekommen.

Schritte zur Genehmigung

  • Antragstellung, öffentlicher Scopingtermin
  • Umweltverträglichkeitsprüfung Flora (Pflanzen)
  • artenschutzrechtliche Prüfung Fauna (Tiere)
  • hydrologische Untersuchungen (Wasserhaushalt)
  • bei Anliegern im Einflussbereich zusätzliches Gutachten zur Lärm- und Staubemission